Palliative Versorgung (Palliative Care) nach WPO Hessen 2021
Palliativpflege
Die Weiterbildung befähigt zur kompetenten Sterbebegleitung und pflegerischen Versorgung von schwerstkranken Menschen, die unheilbar erkrankt sind.
Sie führt zum Abschluss Staatlich anerkannte*r Fachpfleger*in Palliative Care nach WPO- Hessen 2021.
Weiterbildung auf einen Blick
Start:
23.05.2023
Abschluss & Zertifikat
Nach der staatlichen Abschlussprüfung erhalten Sie den Abschluss “staatlich anerkannte Fachpflegerin bzw. Fachpfleger Palliative Care“.
Kosten
1.500 €
zzgl. staatl. Prüfungkosten: 150 €
➜ Fördermöglichkeiten
Umfang und Inhalte
Die Weiterbildung Palliative Care umfasst 200 Stunden Theorie, die sich berufsbegleitend in Blöcke gliedern.
Der Unterricht findet jeweils von 8:00 – 15:00 Uhr statt.
Das Modul enthält theoretische und praktische Unterrichtsstunden sowie selbstorganisiertes Lernen (SOL). Nach dem Modul erfolgt eine benotete, schriftliche und/oder mündliche Prüfung.
Es sind 80 berufspraktische Stunden zu absolvieren.
Die berufspraktischen Anteile sind in den angestrebten Einsatzgebieten abzuleisten. Mindestens 10% der berufspraktischen Stunden sind in Form einer qualifizierten Praxisanleitung durch eine geeignete Person durchzuführen.
Die Kosten des Regierungspräsidiums Darmstadt für die staatliche Prüfung und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung werden Ihnen direkt vom Regierungspräsidium Darmstadt in Rechnung gestellt.
FMP 1 – Grundlagen der Palliativen Versorgung (Palliative Care) und Hospizarbeit
a) Nationale und internationale Entwicklung
b) Organisationsformen und Versorgungskonzepte
c) Forschung
d) Palliative Versorgung als Tertiärprävention
e) Bedeutung der Bedürfnisse und Wünsche des Patienten als Handlungsgrundlage
FMP 2 – Körperliche/medizinische Aspekte der Pflege
a) Symptom-orientiertes Handeln anhand exemplarischer Krankheitsbilder
b) Möglichkeiten und Grenzen von Schmerztherapie und Symptomkontrolle
c) Palliative Sedierung
d) Medikamenten- und Nebenwirkungsmanagement
e) Komplementäre Konzepte (zum Beispiel Basale Stimulation, Kinästhetik)
f) Spezielle Mundpflege
g) Ernährung und Flüssigkeitsgabe
h) Verdauungsstörungen
i) Respiratorische Symptome
j) Dekubitiundulzerierende Tumore
k) Wahrnehmung und Berührung des Körpers
l) Verabreichung und Überwachung enteraler und parenteraler Lösungen
m) Überwachung und Pflege von Katheter- systemen (z.B. zentralvenöser Port, zentraler Venenkatheter, Peridual- und Spinalkatheter)
n) Umgang mit Herzschrittmacher und Defi- brillator in Palliativsituation und Sterbephase
FMP 3 – Psychosoziale Aspekte der Pflege
a) Kommunikation und Beratung
b) psychische Reaktionen und Copingstrategien
c) Familie und häusliches und soziales Umfeld
d) Umgang mit existentiellen Fragestellungen und sozialberatende Maßnahmen
e) Körperbild, Lebensende – Einfluss auf die Sexualität
f) Trauer und pathologische Trauer
FMP 4 – Spirituelle und kulturelle Aspekte der Pflege
a) Lebensbilanz/Lebensintensität
b) Religiosität und Spiritualität
c) Krankheit, Leid, Sterben und Tod
d) Trauer und Verlust
e) Bedeutung und Symbolik von Ritualen
f) Bedeutung von Jenseitsvorstellungen
FMP 5 – Ethische Aspekte der Pflege
a) Grundlagen der Ethik
b) Wunsch nach lebensverkürzenden Maßnahmen
c) Tötung auf Verlangen
d) Beihilfe zur Selbsttötung
e) Sterben zulassen
f) Umgang mit Futility
g) Geschichte der Euthanasie in Deutschland
h) Wahrheit am Krankenbett
i) Umgang mit Sterbenden und Verstorbenen und deren Angehörigen und Bezugspersonen
FMP 6 – Organisatorische Aspekte und das Team
a) Zentrale Aspekte der Teamarbeit
b) Selbstschutz, Stressmanagement, Bewältigungsstrategien
c) Burnout – Prophylaxe
d) Qualitätssicherung, Dokumentation, Standards
FMP 7 – Recht
a) Betreuungsrecht
b) Vorsorgevollmacht
c) Patientenverfügung
d) Vertreterverfügung
e) Delegationsrecht
f) Gesetzliche und vertragliche Grundlagen der hospizlichen und palliativen Versorgung
Praxis Berufspraktische Anteile & Kompetenzen
Qualifizierte Praxisanleitung nach § 2 Abs. 4 im Umfang von 10% des Praxiseinsatzes im Hospizbereich oder in der ambulanten oder
stationären Palliativpflege.
Kompetenzen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind befähigt, schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrer spezifischen Situation mit ihrem spezifischen Lebensumfeld unter Einbeziehung ihrer Bezugspersonen fachkundig, individuell und einfühlsam unterstützend zu begleiten und zu pflegen.
(entnommen aus der WPO-Pflege Hessen 2021)
Zugangsvoraussetzungen
Staatlich anerkannter Abschluss in einem der folgenden Berufe:
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Altenpfleger*in
- Hebamme oder Entbindungspfleger
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann
- Anästhesietechnische- und Operationstechnische Assistent*in
Fördermöglichkeiten
Hier ist eine Förderung durch das AufstiegsBAföG möglich, das nach dem Aufstiegsfortbildungförderungsgesetz (AFBG) in erster Linie Teilnehmer*innen bei einer Aufstiegsfortbildung unterstützt, um somit die Existenzgründungsrate zu erhöhen. Wir beraten Sie gerne, füllen Sie dazu das untenstehende Kontaktformular aus.
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Anmeldung und Beratung
Nutzen Sie gerne das Kontaktformular:
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Unsere Leistungen sind nach § 4 Nr. 21,22 UStG umsatzsteuerbefreit.
Eine Ratenzahlung ist auf Anfrage möglich.
Unsere Seminare sind grundsätzlich berufsbegleitend.